Erhebung einen Kultur- und Tourismustaxe (KulTourTaxesatzung) ab den 1.7.2024 durch den Gemeinde Faßberg!!
Zurück zur ÜbersichtEinführung der Kultur- und Tourismustaxesatzung (KulTourTaxe)
Die KulTourTaxe wird von der Gemeinde Fasberg als "indirekte Steuer" Aufwandsteuer erhoben.
D.h. Steuerschuldner oder Steuerschuldnerin ist der Gast. Sie haben als Gast die KulTourTaxe an die Gemeinde Fasberg zu bezahlen.
Die KulTourTaxe bemisst sich nach der Dauer des Aufenthaltes. Die Dauer des Aufenthaltes wird, nach Anzahl der Personen und Nächte berechnet.
Ferienwohnung Kosten € 1,50 p. Person p. Nacht ab 18 Jahr.
Camping Kosten € 1,50 1 Person am Stellplatz. € 2,50 bei 2 oder mehr Personen am Stellplatz p. Nacht
Die Steuerpflicht des Gastes entsteht bei Ankunft. Der Gast hat die fällige Steuer an die Gemeinde Faßberg zu zahlen. Entsprechende Zahlungsmöglichkeiten werden von der Gemeinde Faßberg bereitgestellt.